Gesellschaftsrecht
Wir beraten und betreuen Sie bei allen rechtlichen Fragen des Gesellschafts-rechts, insbesondere bei der:
- Gründung von Gesellschaften, Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen, etc., Vermeidung von Haftungsrisiken bei GmbH-Gründungen
- Vertragsgestaltung zwischen Gesellschaft und Organträger (Anstellungsverträge für Geschäftsführer, Vorstand)
- Anpassung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Beratung von Gesellschaftern sowie Organträgern (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat etc.) bezüglich ihrer Rechte und Pflichten, Gefahren persönlicher Haftungsinanspruchnahme, etc.
- Betreuung von Existenzgründern im Vorfeld der Unternehmensgründung, Wahl der geeigneten Gesellschaftsform, Verhandlungen mit finanzierenden Banken
Unser Augenmerk gilt hier auch den steuerlichen und ggf. sozialversicherungs-rechtlichen Konsequenzen, die sehr häufig durch den zivilrechtlichen Sachverhalt vorgegeben werden.
Arbeitsrecht
Wir beraten Sie auch in den Gebieten des Arbeitsrechts. Hierzu gehören insbesondere:
- Beratung in allen Fragen aus dem Arbeitsverhältnis von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Gestaltung von Arbeitsverträgen aller Art (z.B. unbefristete und befristete Arbeitsverhältnisse, Probearbeitsverhältnisse, etc.)
- Arbeitszeitmodelle
- Beratung bei Abmahnungen und Kündigungen
- Gestaltung von Arbeitszeugnissen
- Entwurf von Beendigungsverträgen
Unsere Vertretung versteht sich auf arbeitsrechtliche Rechtsstreitigkeiten jedweder Art, wie zum Beispiel:
- Kündigungsschutzverfahren
- Vergütungsstreitigkeiten
- Entfristungsstreitigkeiten
- Schadensersatzverfahren
- Eingruppierungsstreitigkeiten
- Klagen gegen Abmahnungen
- Zeugnisberichtigungsverfahren
Auch in diesem Zusammenhang gilt unser Ansatz, die steuerlichen- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen der Sachverhalte zu berücksichtigen.